AGBS

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

1. Auftragserteilung und Vertragsinhalt

Die gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit 4-Gastro werden ausschließlich durch die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bestimmt, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.

Abweichende Erklärungen und Geschäftsbedingungen von Ihnen verpflichten 4-Gastro auch dann nicht, wenn ihnen bei Vertragsabschluss nicht widersprochen wurde. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von 4-Gastro ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Die Angebote von 4-Gastro sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn 4-Gastro die Annahme schriftlich bestätigt hat oder wenn die Ware von 4-Gastro ausgeliefert ist. Nebenabreden, Zusicherungen und alle sonstigen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von 4-Gastro ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

Sämtliche Gewichts- und Maßangaben sowie alle publizierten Farbangaben sind Circa‑Angaben. Ausschließlich Muster sind verbindlich.

Die Abbildungen in sämtlichen Veröffentlichungen der 4-Gastro sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung – gleich welcher Natur – ohne Zustimmung ist unzulässig

2. Preise und Konditionen

Es gelten ausschließlich die Preise der jeweils gültigen Preisliste von 4-Gastro.

Alle Preise sind in Euro ausgewiesene Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die entsprechenden Versandkosten, sowie Informationen über Steuern und Kosten, die nicht von 4-Gastro in Rechnung gestellt werden, werden Ihnen im Rahmen des Bestellprozesses mitgeteilt.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Waren erfolgt per Vorkasse oder Rechnung. 4-Gastro behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Erstbestellungen sowie Lieferungen ins Ausland werden ausschließlich gegen Vorkasse geleistet. Die Rechnungen sind jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen. Bei der Zahlung per Vorkasse verpflichten Sie sich, den Kaufpreis der Bestellung zzgl. Mehrwertsteuer unter Angabe der Bestellnummer auf ein von 4-Gastro genanntes Konto zu überweisen. Sie kommen mit der Zahlung spätestens in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsausstellung keine Zahlung leisten, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Befindet Sie sich in Verzug, so haben Sie vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von mindestens 8 % Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zzgl. Mehrwertsteuer, zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Abzüge von Rechnungsbeträgen gelten als nicht fristgerecht geleistete Zahlungen. Sind Sie mit der Annahme der Ware oder Zahlung in Verzug, so werden mit Verzugseintritt alle noch offenen Forderungen gegen Sie zur sofortigen Zahlung fällig. Darüber hinaus ist 4-Gastro ungeachtet weitergehender gesetzlicher Ansprüche berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, ohne dass Ihnen hieraus irgendwelche Rechte erwachsen.

4. Lieferung

Die Lieferfrist beträgt ca. 4 – 8 Wochen ab Bestellung, bei Zahlung per Vorkasse ab Zahlungseingang.

4-Gastro ist bemüht, vorgesehene Liefertermine einzuhalten. Die Liefertermine und –fristen sind jedoch immer nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

4-Gastro behält sich die Entscheidung über eine Belieferung im Einzelfall vor.

Alle Fälle höherer Gewalt sowie alle Fälle von Mobilmachung, Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Einschränkungen und Mangel an Roh- und Betriebsstoffen usw. berechtigen 4-Gastro, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit nach Beendigung der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrags für eine der Parteien aufgrund dieser Ereignisse unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

Gleiches gilt, wenn die Lieferanten von 4-Gastro nicht rechtzeitig, ordnungsgemäß und vollständig liefern, ohne dass dies von 4-Gastro zu vertreten wäre. Das gilt weiterhin auch, wenn aus sonstigen unvorhergesehenen Gründen der Vorrat von 4-Gastro nicht ausreicht, die Lieferung wäre rechtzeitig vorzunehmen, es sei denn, 4-Gastro oder die Mitarbeitern von 4-Gastro fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Teillieferungen sind 4-Gastro gestattet, soweit dies für Sie zumutbar ist. Sie werden gesondert fakturiert und sind gesondert zu bezahlen.

Nichtvollkaufleute sind verpflichtet, 4-Gastro vor Vertragsabschluss schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen, da in diesem Falle besondere Vereinbarungen gelten.

4-Gastro liefert an jede Adresse in Deutschland, entweder per Spedition oder per Post. Die Wahl des Versandweges obliegt uns.

Es wird ein entsprechender Frachtanteil berechnet. Die Gefahr geht auf Sie über, sobald 4-Gastro die Waren dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt im deutschen Auslieferungslager von 4-Gastro ausgeliefert hat.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit Ihnen im Eigentum von 4-Gastro. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung Saldoforderung von 4-Gastro.

Sie dürfen die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange Sie nicht mit einer 4-Gastro gegenüber bestehenden Verpflichtungen in Verzug sind, veräußern. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich etwaiger Sicherheiten treten Sie hiermit in Höhe der Kaufpreisforderung von 4-Gastro an 4-Gastro ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, 4-Gastro nicht gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

Sie sind berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeitigen Widerruf von 4-Gastro einzuziehen. Auf dem Verlangen von 4-Gastro sind Sie verpflichtet, Ihre Abnehmer von der zu Gunsten von 4-Gastro erfolgten Abtretung zu unterrichten, und 4-Gastro die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Daneben ist 4-Gastro auch selbst berechtigt, auf Ihre Kosten die Abtretung gegenüber Ihren Kunden offen zu legen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn 4-Gastro dies ausdrücklich erklärt.

Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändung hat der Besteller ausdrücklich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und 4-Gastro unverzüglich Mitteilung zu machen.

Sie gestatten 4-Gastro hiermit unwiderruflich den jederzeitigen Zutritt zu Ihren Geschäftsräumen sowie zu Ihren Lagern zur Feststellung der im Eigentum von 4-Gastro stehenden Waren. Erfüllt der Besteller seine Verpflichtungen aus der mit 4-Gastro bestehenden Geschäftsverbindung nicht, so ist 4-Gastro berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit an 4-Gastro zu nehmen.

Übersteigt der Wert der 4-Gastro zustehenden Sicherungen die Gesamtforderungen gegenüber Ihnen um mehr als 10 %, so ist 4-Gastro auf Ihr Verlangen hin insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von 4-Gastro verpflichtet.

7. Beanstandungen, Mängelrügen

Bei Lieferung erkennbare Mängel wegen Beschädigung der Ware oder Fehllieferung sind bei Warenempfang auf der Lieferungs-/Spediteursquittung zu vermerken und 4-Gastro daneben unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.

Bei jeder Mängelrüge steht 4-Gastro das Recht zur Besichtigung und zur Prüfung der beanstandeten Ware in unverändertem Zustand zu.

Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen Sie nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.

Als versteckte Mängel können nicht Qualitätsbeeinträchtigungen geltend gemacht werden, die infolge unsachgemäßer Einlagerung bei Ihnen entstanden sind.

Mangelhafte Ware nimmt 4-Gastro unter Ersatzlieferung zurück. Schlägt eine Ersatzlieferung fehl oder ist sie 4-Gastro innerhalb angemessener Frist nicht möglich, so können Sie nach Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

Sämtliche weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sei er vertraglich, quasi-vertraglich oder außervertraglich – sind ausgeschlossen, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter von 4-Gastro, leitenden Angestellten oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen fallen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last. Für ein fahrlässiges Verhalten der gesetzlichen Vertreter von 4-Gastro ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht für von 4-Gastro zugesicherte Eigenschaften im Sinne der §§ 459 II, 430 II BGB.

Sie sind nicht berechtigt, unter Berufung auf angebliche Mängel der Ware die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb des vereinbarten Zahlungstermins zu verweigern, es sei denn die Beanstandung ist rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unstrittig.

Jede Warenlieferung reist auf Ihre Rechnung und Gefahr. Zurückgesandte Ware wird nur akzeptiert, wenn dies vorher vereinbart und die Sendung freigemacht wurde.

Beanstandungen wegen Nichtgefallen akzeptiert 4-Gastro nicht. Im Zweifelsfall können von jedem Produkt zusätzliche Bilder oder Geschmacksmuster bereitgestellt werden.

8. Entsorgung

Die Entsorgungsverantwortung für Verpackungen, die nicht mit dem grünen Punkt gekennzeichnet sind, geht auf Sie über.

9. Haftung

Soweit die vorstehenden Klauseln keine besonderen Vorschriften enthalten, ist vorbehaltlich der Regelung von Satz 2 – ein Schadensersatzanspruch von Ihnen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Gesamtschulden etc.) ausgeschlossen, soweit 4-Gastro nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter von 4-Gastro, leitender Mitarbeiter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haften.

Für leicht fahrlässiges Verhalten der gesetzlichen Vertreter von 4-Gastro, leitende Angestellten von 4-Gastro, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von 4-Gastro haftet 4-Gastro nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt und der Schaden vorhersehbar gewesen ist. Für ein grob fahrlässiges Verhalten ist die Haftung von 4-Gastro auf den voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt ist.

10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Kronach.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Beziehungen zwischen 4-Gastro und Ihnen – auch für Wechsel- und Scheck-Klagen – ist Kronach, wenn Sie Vollkaufmann sind oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Das gleiche gilt, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Die Beziehungen zwischen 4-Gastro und Ihnen unterstehen ausschließlich dem deutschen Recht. Die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss über Kaufverträge finden keine Anwendung. UN-Kaufrecht gilt nicht.

Sollten diese AGB Regelungen enthalten, die gegen geltendes Recht oder andere relevante Bestimmungen verstoßen, so bleiben unbeachtet dessen alle anderen Regelungen weiterhin in Kraft und Grundlage der Geschäftsbeziehung.